Funken tut fast jeder. Ob mit dem Handy über Mobilfunk, dem WLAN zu Hause, die Funkfernbedienung vom Auto, der Bluetooth-Kopfhörer, der Funkgeber für den Bordcomputer am Fahrrad … überall wird gesendet. Zur technischen Nutzung von Funktechnik gehört dann auch noch die Mikrowelle und der Induktionsherd. Dann gibt es die Leute, die das Funken im engeren Sinne oder bewusster oder aktiver betreiben: die Fernsteuerung einer Drohne oder eines Modellschiffs, -auto oder -flugzeugs, PMR446, LPD, Freenet oder CB-Funk. Und schließlich gibt es den Amateurfunk. Allen gemeinsam ist, dass „normale Leute“ Funkwellen aussenden. Dazu kommen dann noch die „Profis“ wie die Rundfunksender, BOS, Seefunkstellen usw.
Was beschreibt nun den Amateurfunk im Besonderen? Zum einen gibt es ein Gesetz und eine Verordnung dazu. Das Gesetz über den Amateurfunk, kurz Amateurfunkgesetz AFuG beschreibt und definiert, was Amateurfunk ist und wer Funkamateur sein kann.
Im Sinne dieses Gesetzes ist … Funkamateur der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung … der sich mit dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse befaßt,
Ein Funkamateur ist also eine Person, die eine sogenannte „Lizenz“ für den Amateurfunk hat.
Des Weiteren wird der Begriff Amateurfunkdienst eingeführt:
Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird; der Amateurfunkdienst schließt die Benutzung von Weltraumfunkstellen ein …
Zum anderen werden einem Funkdienst Frequenzbereiche zugewiesen. Diese sind in der Frequenzverordnung FreqV festgelegt. Wer sich dafür interessiert, der muss sich ein wenig damit beschäftigen, weil viele Aspekte der Zuweisungen in Fußnoten geregelt sind. So gibt es einige Bereiche, die zwar „primär exklusiv“ einem Funkdienst zugewiesen sind, aber dann aber auch von einem anderen Nutzerkreis benutzt werden kann. Umgekehrt gibt es auch Frequenzbereiche, die dem Amateurfunkdienst nicht direkt zugewiesen sind, aber dennoch genutzt werden dürfen. Diese Dinge sind meist in Amtsblättern geregelt und oft formal zeitlich befristet. Interessant ist hier, dass man neben dem Amateurfunkdienst die Namen der anderen Funkdienste erfährt. Dabei fällt auf, dass man eingangs erwähnte Nutzerkreise hier erst mal nicht findet. Diese Dinge sind dann in anderen Verordnungen geregelt.
Die obige Begriffsdefinition umfasst die Themen, mit denen man sich auf den Frequenzen des Amateurfunkdienstes beschäftigen darf. Neben der Beschreibung der persönlichen Rolle persönliche Neigung / nicht gewerblich-wirtschaftliches Interesse sind hier dann diese Bereiche aufgelistet:
- Funkamateure untereinander
- experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien
- eigene Weiterbildung
- Völkerverständigung
- Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen
- Benutzung von Weltraumfunkstellen
Wichtig ist hier, die verschiedenen Satzteile richtig zu interpretieren. Persönliche Neigung, nicht gewerblich und untereinander sind, um es formal logisch auszudrücken, UND-verknüpft. Diese Aspekte müssen beim Amateurfunk also immer beachtet werden. Die weiteren Aspekte dagegen sind optional und ODER-verknüpft. Hier wird also die Erlaubnis gegeben, Studien, Weiterbildung, Völkerverständigung, Notfunk zu betreiben und Satelliten zu benutzen. Aber kein Funkamateur ist verpflichtet, diese Dinge zu tun, geschweige denn alle diese Dinge. Man kann aber umgekehrt herauslesen, dass das Gegenteil nicht gemacht werden darf, also Polemik, Verdummung, Feindseligkeit und Notlagen ignorieren oder ausnutzen verboten sind.
Diese Regeln bedeuten beispielsweise, ein Funkamateur darf keine Rundfunkaussendung machen und nicht am Seefunkdienst teilnehmen. Hier wird es teilweise in den Details etwas schwer. Natürlich darf ein Mitarbeiter des Rundfunks privat auch Funkamateur sein. Hier ist es wohl meist noch sehr einfach, diese Bereiche zu trennen. Komplizierter wird es schon bei der Funkstelle auf einem Schiff. Viele „Skipper“ haben auch eine Amateurfunklizenz. Und die benutzten Funkgeräte sind auch die gleichen. Hier müssen dann die benutzten Frequenzbereiche und das Rufzeichen sauber getrennt genutzt werden.
Alles zusammen genommen, kann man sagen, im Amateurfunk wird Funktechnik als semiprofessionelles Hobby betrieben. Wobei man sich aber hüten sollte, den Begriff „Hobbyfunker“ zu benutzen😜. Der Punkt ist, dass das Hobby in der Technik des Funkens liegt. Dazu gehört die Betriebstechnik und dazu nun wieder besonders auch spezialisierte Funkbetriebstechniken, unter anderem die für den Notfunk, QRP, Fielddays, Kontesten oder EME.