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Während dem Amateurfunkdienst die meisten seiner Frequenzen direkt zugewiesen sind, ist das bei anderen Nutzern der elektromagnetischen Wellen nicht immer der Fall.

In folgender Aufstellung steht immer zuerst die grundsätzliche Zuteilung laut dem Anhang der Frequenzverordnung. Hier sind die komplett GROSS geschriebenen Funkdienste die Primärnutzer und die „normal“ geschriebenen die sekundären.

Wenn keine speziellen Ausnahmen definiert sind, darf ein sekundärer Nutzer den primären nicht stören und umgekehrt muss der sekundäre Störungen durch den primären hinnehmen. Wenn es keine sekundären gibt, spricht man auch von primär-exklusiv.

Dahinter dann die besondere Anordnung, die die jeweilige Nutzung regelt. Die genaue Bedeutung der Namen der Funkdienste findet man auch weiter vorn in der FreqV in § 4 Begriffsbestimmungen. Die Anmerkungen in dieser Aufstellung sind am Ende der Tabelle der FreqV. Anderen Verfügungen sind einzeln verlinkt.

Zur Verdeutlichung: Die Zuteilung per Verfügung oder Fussnote ist keine genauere Festlegung der Frequenznutzung, sondern eine zusätzliche. Konkretes Beispiel: PMR446 ist kein MOBILFUNKDIENST, sondern ein zusätzlicher Nutzer dieses Frequenzbereichs.

Eine Ausnahme der direkten Zuweisung im Amateurfunk ist etwa das 4m-Band. Diese Freigabe erfolgt typischerweise durch ein Amtsblatt der Bundesnetzagentur zum Jahresende für das folgende Jahr.

Zuteilung lfd. Nr 197:

70 – 74,2 MHz: FESTER FUNKDIENST und MOBILFUNKDIENST außer mobiler Flugfunkdienst

Zuteilung lfd. Nr 198:

74,2 – 74,8 MHz: MOBILER LANDFUNKDIENST

Verfügung Nr. 130/2023

Befristeter Zugang im Frequenzbereich 70,150–70,210 MHz

Hier sind einige Beispiele für andere Nutzer von Funktechnik:

CB

Zuteilung lfd. Nr 180:

26350 – 27500 kHz: FESTER FUNKDIENST und MOBILFUNKDIENST außer mobiler Flugfunkdienst

Anmerkung 9:

Frequenzen aus dem Frequenzbereich 26 560 – 27 410 kHz können für CB-Funkanlagen mitgenutzt werden.

Mikrowelle

Zuteilung lfd. Nr 302:
2400 – 2450 MHz: MOBILFUNKDIENST, Nichtnavigatorischer Ortungsfunkdienst und Amateurfunkdienst

Zuteilung lfd. Nr 303:
2450 – 2483,5 MHz: MOBILFUNKDIENST und Nichtnavigatorischer Ortungsfunkdienst

Zuteilung lfd. Nr 304:
2483,5 – 2500 MHz: MOBILFUNKDIENST ÜBER SATELLITEN (Richtung Weltraum – Erde) und Ortungsfunkdienst über Satelliten (Richtung Weltraum – Erde)

Anmerkung D150:

Die Frequenzbereiche … 2 400 – 2 500 MHz … sind für ISM-Anwendungen bestimmt. Funkdienste, die innerhalb dieser Frequenzbereiche wahrgenommen werden, müssen Störungen, die durch diese Anwendungen verursacht werden, hinnehmen.

PMR446

Zuteilung lfd. Nr 248:
440 – 470 MHz: MOBILFUNKDIENST

Verfügung 46/2020:

Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 446,0 MHz – 446,2 MHz für die Kommunikation mit Handfunkgeräten („PMR446“)

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Kategorien: Technik